Ihre Gesundheitskarte


Wenn Sie uns besuchen, so denken Sie bitte daran, dass wir von Ihnen - sofern Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind - in jedem Quartal einmal die Gesundheitskarte benötigen. Auch wenn Sie einen Überweisungsschein eines anderen Arztes vorlegen, ist das Einlesen der Gesundheitskarte vorgeschrieben und zudem hilfreich, weil die Personalien und die Versicherungsdaten auf diese Weise schnell und fehlerfrei erfasst werden und zudem der aktuelle Versicherungsstatus geprüft wird. Die Gesundheitskarte sollten Sie immer bei sich tragen wie einen Personalausweis.

Ohne die Gesundheitskarte dürfen keine Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse erbracht und auch keine Kassenrezepte ausgestellt werden.

Ohne das Vorlegen der Gesundheitskarte wären wir gezwungen, Ihnen für die erbrachten Leistungen eine Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auszustellen.

Inzwischen haben auch fast alle privaten Krankenversicherungen Chipkarten an Ihre Mitglieder ausgegeben. Aus den anfangs genannten Gründen sind wir auch unseren Privatpatienten dankbar, wenn wir bei der Anmeldung Ihre Versicherungs-Chipkarte benutzen dürfen.