Ihre Versicherungs-Chipkarte
Wenn Sie uns besuchen, so denken Sie bitte daran, dass wir von Ihnen - sofern Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind - in jedem Quartal einmal die Krankenversicherungskarte benötigen. Auch wenn Sie einen Überweisungsschein eines anderen Arztes vorlegen, ist das Einlesen der Chipkarte vorgeschrieben und zudem hilfreich, weil die Personalien und die Versicherungsdaten auf diese Weise schnell und fehlerfrei erfasst werden. Die Versicherungskarte sollten Sie immer bei sich tragen wie einen Personalausweis.
Ohne diese Karte dürfen keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse erbracht und auch keine Kassenrezepte ausgestellt werden.
Falls Sie Ihre Chipkarte zunächst nicht vorlegen können, so holen Sie dies bitte unbedingt bis zum Ende des Quartals nach. Anderenfalls wären wir gezwungen, Ihnen für die erbrachten Leistungen eine Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auszustellen.
Inzwischen haben auch fast alle privaten Krankenversicherungen Chipkarten an Ihre Mitglieder ausgegeben. Aus den anfangs genannten Gründen sind wir auch unseren Privatpatienten dankbar, wenn wir bei der Anmeldung Ihre Versicherungs-Chipkarte benutzen dürfen.